Risikohinweise zum „partiarischen Darlehen“ der Gold Aktie

1. Vorbemerkung
Die Darlehensgewährung an die Gold International SE, Füllenbachstr. 4, 40474 Düsseldorf (nachstehen „Gold Aktie genannt), ist als eine mittelfristige, unternehmerisch geprägte Anlage zu kategorisieren, die mit nicht unerheblichen Risiken verknüpft ist. Die wirtschaftliche Entwicklung der Darlehensanlage kann nicht über die gesamte Darlehenslaufzeit vorhergesagt werden. Sollten die zukünftigen wirtschaftlichen, rechtlichen und/ oder steuerlichen Rahmenbedingungen von den basierenden Annahmen abweichen, kann dies eine erhebliche Beeinträchtigung der Ertrags-, Liquiditäts- und Wertentwicklung nach sich ziehen. Ein Misserfolg kann durch einzelne oder mehrere negative Abweichungen herbeigeführt werden. Dieses Darlehensangebot richtet sich lediglich an Interessenten, die einen eventuell entstehenden Verlust – bis zu einem Totalverlust des von ihnen eingesetzten Kapitals – bei negativer Entwicklung hinnehmen können. Nur für diese ist das Angebot geeignet. Nachfolgend werden die wesentlichen Risiken einer Beteiligung/ Darlehensvergabe an die Gold Aktie dargestellt. Die Risiken, die sich durch die individuelle Situation des Darlehensgebers ergeben, sind bei der Risikodarstellung nicht erfasst. Der Gewährung eines partiarischen Darlehens sollte ein sorgfältiges Studium des Gesamtkonzeptes durch den Interessenten vorausgehen. Insbesondere ist eine Auseinandersetzung mit den dargestellten Risiken sowie eventuellen weiteren Risiken, die aus einer individuellen Situation des Interessenten begründet sind, unumgänglich. Soweit ein Interessent nicht über ein geeignetes Wissen in Bezug auf relevante wirtschaftliche, rechtliche und steuerliche Faktoren verfügt, sollte er geeignete fachkundige Beratung einholen.

2. Maximalrisiko
Die Verzinsung und Rückzahlung des an die Gold Aktie gewährten Darlehens ist von dem wirtschaftlichen Erfolg der Gold Aktie abhängig. Soweit sich die Gold Aktie wirtschaftlich negativ entwickelt, ist eine Rückzahlung des Darlehens und eine Zinszahlung gefährdet. Daher ist mit dem Darlehen das Maximalrisiko des Totalverlustes des Darlehens und nicht ausbezahlter und im Falle einer Insolvenz auch ausbezahlter Zinsen gegeben. Im Falle einer Fremdfinanzierung des Darlehens besteht das Risiko das Finanzierungsdarlehen bedienen zu müssen, obwohl das Darlehen durch die Gold Aktie nicht zurückbezahlt werden kann.

3. Allgemeines Unternehmensrisiko
Jedes Unternehmen kann scheitern. Die möglichen Ursachen sind vielfältig. Äußere Ursachen (z. B. eine negative Konjunkturentwicklung) sind ebenso denkbar wie interne Ursachen (z.B. Managementfehler). Jeder Darlehensgeber muss wissen, dass er sein Geld einem Unternehmen anvertraut und daher sein Darlehen vom Risiko des Totalverlusts bedroht ist. Eine Veränderung der steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen nach Aufstellung dieses Angebotes kann nicht ausgeschlossen werden. Dies könnte zu Abweichungen von den unterstellten Annahmen und entsprechenden negativen Folgen für die Gold Aktie und den Darlehensgeber führen.

4. Nachrangigkeit der Ansprüche des Darlehensgebers
Das partiarische Darlehen ist mit einer ,,insolvenzvermeidenden Nachrangigkeit“ versehen, daher kann der Darlehensgeber seine Ansprüche auf Zahlung der Zinsen und auf Rückzahlung des Darlehens nur geltend machen, wenn das Eigenkapital und die liquiden Geldmittel der Gold Aktie ausreichen, um nicht nur die Darlehen zurückzuzahlen, sondern auch alle weiteren Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu bezahlen. Damit übernimmt der Darlehensgeber nicht nur das allgemeine Insolvenzrisiko, sondern er kann mit einer Befriedigung seiner Ansprüche erst rechnen, wenn alle anderen Gläubiger (mit Ausnahme der Aktionäre der Gold Aktie) ihr Geld bekommen haben. Dieses Risiko besteht, obwohl der Darlehensgeber formell nicht am Verlust der Gold Aktie beteiligt ist. Innerhalb der Gruppe der Darlehensgeber sind alle Darlehensgeber untereinander gleichberechtigt. Soweit die Liquidität zur Zahlung der Zinsen an alle Darlehensgeber nicht ausreicht, werden alle Darlehensgeber anteilig ausbezahlt.

5. Fehlen eines förmlichen Prospekts
Das vorliegende Angebot hat keinen Prospekt nach den Vorschriften des Wertpapierprospektgesetzes (WpPG) oder des Verkaufsprospektgesetzes (VerkProspG). Da partiarische Darlehen weder Beteiligungen an Unternehmen noch Finanzinstrumente im Sinne des Kreditwesengesetzes und des WpPG sind, besteht keine Prospektpflicht. Dem Darlehensgeber steht folglich nicht die Fülle an Informationen zur Verfügung, die er einem Prospekt nach dem WpPG bzw. dem VerkProspG entnehmen könnte. Das vorliegende Angebot wurde nicht von einem Wirtschaftsprüfer nach den so genannten IDW S4-Richtlinien geprüft.

6. Managementrisiken
Das Ergebnis der Gold Aktie setzt sich im Wesentlichen aus den anteiligen Ergebnissen der einzelnen erworbenen Projektrechte zusammen. Die Darlehensgewährung an die Gold Aktie ist grundsätzlich als eine mittelfristige Investition anzusehen. Es besteht kein grundsätzlich geregelter Markt für den Ver- oder Ankauf und die Beleihung von partiarischen Darlehen, so dass eine Veräußerung des Darlehens schwer zu verwirklichen sein kann. Hierdurch entsteht das Risiko, dass bei einem Veräußerungswunsch eventuell kein eintrittsbereiter Erwerber für das Darlehen gegenübersteht oder eine Veräußerung nur mit einem deutlichen Wertabschlag erfolgen kann. Das Ergebnis der Gold Aktie hängt davon ab, dass ihre Vertragspartner ihre vertraglichen Verpflichtungen erfüllen. Es besteht das Risiko, dass die Vertragspartner diesen Verpflichtungen nicht oder nur teilweise nachkommen, sei es aufgrund eingeschränkter Leistungsfähigkeit oder eingeschränkter oder fehlender Leistungsbereitschaft. Soweit Vertragspartner ausfallen bzw. Verträge neu ausgehandelt werden müssen, besteht new energy values das Risiko, Vertragspartner nicht oder nur zu, im Vergleich der projektierten Bedingungen, schlechteren Konditionen verpflichten zu können. Hieraus können höhere Aufwendungen und Kosten entstehen, die einen negativen Einfluss auf das Ergebnis der Gold Aktie und damit auf die Auszahlungen an die Darlehensgeber haben. Im schlechtesten Fall könnte es durch den teilweisen oder vollständigen Ausfall von Vertragspartnern zur Rückabwicklung einer oder mehrerer Beteiligungen der Gold Aktie und in der Folge zu einer Rückabwicklung oder Insolvenz kommen, die für die Darlehensgeber gegebenenfalls den vollständigen oder teilweisen Verlust ihrer Darlehen zur Folge hätte. Bei Insolvenz besteht kein Anspruch der Darlehensgeber auf Rückzahlung des eingesetzten Kapitals. Die Erfahrungen und Qualifikation des Vorstands der Gold Aktie und der Vertragspartner sind für deren Ergebnis von wesentlicher Bedeutung. Es ist denkbar, dass die derzeitigen mit der Geschäftsführung betrauten Personen ganz oder teilweise nicht über die gesamte Laufzeit der Gold Aktie zur Verfügung stehen. Dies könnte sich negativ auf die Entwicklung der Gold Aktie auswirken. Unabhängig davon besteht das Risiko von Fehlentschei-dungen des Managements der Gold Aktie und der Vertragspartner zum Nachteil der Darlehensgeber.

7. Vertriebs- und Konzeptionskosten
Die Gold Aktie darf bis zu 15% der Darlehenssumme für einmalige Konzeptionskosten, Einrichtungskosten für die Verwaltung, Vertriebskosten, Kosten für Marketingaufwendungen als auch Kosten für die Projektbeschaffung verwenden. Somit stehen im ersten Jahr von vornherein nur 85 % der Darlehenssumme für die Investitionstätigkeit der Gold Aktie zur Verfügung. Damit die Gold Aktie in die Lage kommt, die Darlehen zurückzuzahlen, muss sie also die für die oben genannten Kosten ausgegebenen Beträge durch die erworbenen Projekte wieder hereinholen.

8. Investitionsentscheidungen
Die Entscheidung, welche Investitionen mit den vorhandenen Darlehen bzw. Wirtschaftsgütern in welche Unternehmen getätigt werden, trifft allein der Vorstand der Gold Aktie. Der Darlehensgeber muss sich also auf die Zuverlässigkeit und das geschäftliche Geschick des Vorstands der Gold Aktie verlassen. Über die letztlich realisierten Beteiligungen kann sich der Darlehensgeber vor seinem Eintritt kein Bild machen. Die Kriterien, nach denen der Vorstand die tatsächlichen Investitionen tätigt, stehen nur in sofern fest, als dass die Darlehen für die Realisierung von Energieprojekten laut Präambel des Darlehensvertrages verwendet werden sollen. Fehleinschätzungen und fehlerhafte Entscheidungen bei der Bewertung und dem Ankauf von Rechten oder Beteiligungen, die z. B. durch Fehler des Bewertungssystems verursacht werden können, sind nicht auszuschließen. Soweit freie Liquidität nicht investiert werden kann, besteht die Gefahr, dass geplante Erträge nicht erzielt werden können. Das Darlehen wird nicht durch Garantien irgendwelcher Art geschützt.

9. Steuerliche Risiken
Die Konzeption des partiarischen Darlehens ist nicht auf Steuerersparnis ausgerichtet. Die Aufwendungen, die der Darlehensgeber für das Darlehen hat, können im Falle von Verlusten nicht mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten aufgerechnet werden. Jeder Darlehensgeber ist dringend aufgefordert, selbst zu prüfen, welche steuerlichen Auswirkungen die Darlehensvergabe für ihn hat. Durch die Darlehensgewährung als solches entstehen keine steuerlichen Verluste.

10. Darlehensplatzierung
Sollte das kalkulierte Darlehensvolumen nicht erreicht werden, können Aufwandspositionen, die von der Darlehenshöhe unabhängig sind, sich in der Relation stärker auswirken und das Ergebnis der Gold Aktie schmälern sowie zu einer Erhöhung des Risikos führen. Dieselbe Gefahr besteht bei einer verzögerten Einzahlung der Darlehen.

11. Erwerb von Rechten oder Anteilen an anderen Gesellschaften
Bei der Übernahme von Rechten oder von Anteilen anderer Gesellschaften kann es zu Verzögerungen kommen, da derartige Erwerbe oftmals nur unter verschiedenen Voraussetzungen möglich sind, wie z.B. Genehmigungen, Zustimmungen, Fristen u. ä. Dies kann dazu führen, dass die Gold Aktie zum Erwerb verpflichtet ist, mittlerweile sich die Rechte oder Anteile im Wert negativ verändert haben und es der Gold Aktie nicht möglich ist, diese rechtzeitig vor Eintritt eines Wertverlustes zu veräußern. Ebenso kann der Erwerb von Gesellschaftsanteilen zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen. Damit verbundene Ansprüche können möglicherweise nicht durchsetzbar sein. Soweit entsprechende Rechte oder Gesellschaftsanteile nicht erworben werden können, ist die freie Liquidität nur zu marktüblichen Konditionen zu verzinsen. Dadurch können sich dementsprechende Abweichungen des geplanten und prognostizierten Ergebnisses der Gold Aktie ergeben.

12. Auszahlungen
Abhängig von der wirtschaftlichen Situation sowie der jeweiligen Liquidität der Gold Aktie kann eine Rückzahlung des Darlehens und/oder der Zinsen abhängig sein. Sofern sich diese Situation negativ entwickelt, kann dies dazu führen, dass Auszahlungen teilweise oder gar nicht möglich sind. Im Extremfall kann dies sogar zum Totalverlust des einbezahlten Darlehens und der Zinsen führen.

13. Mindestkapital
Da die Gold Aktie bereits über Kapital als auch Vermögenswerte im Millionenbereich verfügt, gibt es hier keine Einschränkungen.

14. Kein Mittel-Verwendungskontrollvertrag
Die Gold Aktie hat keine Treuhandvereinbarung über die Mittelverwendungskontrolle geschlossen, aufgrund derer ein/e Treuhänder/in die Mittelabflüsse entsprechend dem Gesellschaftszweck kontrolliert.

15. Personelle Verflechtungen
Der Vorstand der Gold Aktie unterliegt keinem Wettbewerbsverbot. Aufgrund der kapitalmäßigen und/ oder personellen Verflechtungen der Aktionäre und des Vorstands der Gold Aktie und deren Vertragspartner können möglicherweise Interessenskonflikte bei den jeweils handelnden Personen und Gesellschaften entstehen. Aufgrund dieser Situationen bestehen Risiken, dass Interessenskonflikte entstehen können, die zu nachteiligen Entscheidungen für den Darlehensgeber führen können.

16. Keine Mitwirkungsrechte
Der Darlehensgeber ist an der Gold Aktie nicht beteiligt und hat daher keine gesellschaftsrechtlichen Mitwirkungs-, Stimm-und/oder Kontrollrechte.

17. Behördliche Genehmigungen
Bei den zu erwerbenden Rechten oder Beteiligungen sind möglicherweise in-und ausländische behördliche Genehmigungen einzuholen. Insofern besteht das Risiko, dass diese Genehmigungen nicht erteilt werden oder widerrufen werden. Dadurch können sich negative Auswirkungen für den Darlehensgeber ergeben, da bisherige Nutzungen unzulässig werden können und dies sich negativ auf das wirtschaftliche Ergebnis auswirkt.

18. Finanzierung des partiarischen Darlehens
Soweit der Darlehensgeber seinen Darlehensbetrag persönlich finanziert, muss er die Rückführung seines Kredites unabhängig von den Ergebnissen der Gold Aktie bewerkstelligen, unabhängig davon, ob die prognostizierten Zinsen tatsächlich ausgeschüttet werden oder nicht. Im Falle eines Totalverlustes des Darlehens müssen die Darlehensgeber bei einer Finanzierung wirtschaftlich in der Lage sein, die Kapitalrückzahlung an ihren Finanzierungspartner eigenverantwortlich durchzuführen. In diesem Fall kann eine Privatinsolvenz drohen. Insoweit muss die persönliche Situation genau geprüft werden, ob individuell eine Finanzierung des Darlehens überhaupt in Frage kommt.

19. Technische-und Projektentwicklungsrisiken
Investitionen in technische Anlagen (z.B. Energieerzeugungsanlagen, Förderungsanlagen, Computern, Servern etc.) sind auch immer mit technischen Risiken behaftet. Dazu gehören Ausfälle in der Produktion von Energie, Ausfälle in der Förderung von Edelmetallen, seltenen Erden und Rohstoffen, Ausfälle bei E-Commerce-Angeboten, Stillstandszeiten, Defekte usw. Obwohl hier die Erbauer der Anlagen mit in die Haftung genommen werden und Allgefahrenversicherungen abgeschlossen werden, können Ausfälle der Erträge, weil keine Energie erzeugt wird oder keine Edelmetalle, seltenen Erden oder Rohstoffe gefördert werden, Zuzahlungen für Apparate oder Reparaturen, für die kein dritter ein Ausgleich zahlt, die Liquidität der Gold Aktie stark beeinträchtigen. Auch der tatsächliche Ablauf einer Projektentwicklung kann von dem geplanten Verlauf negativ abweichen. Bei der Entwicklung und Durchführung kann es zu zeitlichen Verzögerungen sowie erhöhten Entwicklungs- oder Realisierungskosten kommen. Es bestehen die Risiken, dass sich einzelne oder mehrere Projekte nicht realisieren lassen, negative Marktveränderungen oder die Änderung von politischen, wirtschaftlichen oder rechtlichen Rahmenbedingungen eintreten oder sich die Nachfrage nach den entwickelten Projekten verändert.

20. Finanzierungsrisiken
Die Realisierung von Projekten in den Bereichen der erneuerbare Energien, Technologien, Förderung von Edelmetallen, seltenen erden und Rohstoffen, E-Commerce und in anderen Bereichen erfordern regelmäßig einen hohen Finanzierungsbedarf. Dieser Finanzierungsbedarf bindet liquide Mittel sowohl der Unternehmung als eventuell auch der Gold Aktie. Dies kann die Finanzlage der Gold Aktie negativ beeinflussen.

21. Klimatische und geologische Veränderungen
Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien und im Bereich der Förderung von Edelmetallen, seltenen Erden und Rohstoffen sind oft stark abhängig von den klimatischen und geologischen Bedingungen. Durch die im Voraus nicht vorhersehbaren Veränderungen der klimatischen und geologischen Bedingungen, z.B. Sonneneinstrahlung, Windstärke, Erdbeben, Mineneinbrüche, Überschwemmungen usw. können sich diese Projekte negativ entwickeln..

22. Sonstiges
Diese Risikohinweise wurden nach bestem Wissen zusammengestellt und beurteilt. Sie erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Vielmehr können weitere Risiken auf Grund von derzeit nicht vorhersehbaren bzw. einschätzbaren Gründen eintreten.

Düsseldorf, den 09. Januar 2014