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Auch Bring-Along oder Come-Along genannt: Veräußerungsverpflichtung; vertragliche Vereinbarung in Beteiligungs- und/oder Gesellschaftsverträgen, die einem oder mehreren Investoren die Pflicht auferlegen, im Falle des Verkaufs der Anteile an dem Unternehmen durch einen Gesellschafter/eine Gesellschaftergruppe die eigenen Anteile zu den gleichen Bedingungen mitzuverkaufen, um dem Käufer zu ermöglichen, die gesamten Anteile oder zumindest eine kontrollierende Mehrheit zu übernehmen.
Study: Germans want the school subject “Money and Finance”. According to the study of „comdirect Wertpapierradar Deutschland" it is useful to introduce an obligatory subject “Money and Finance”.
„The printing press is still running." The current decline in share price at many stock markets give a preview of the upcoming interest rate.